Minijob in der Gastronomie 2026: Mindestlohn, Stunden & was sich ändert

15. März 2026·8 Min. Lesezeit
Minijob in der Gastronomie 2026: Mindestlohn, Stunden & was sich ändert

Du arbeitest als Aushilfe in der Gastronomie oder planst einen Minijob in der Gastro? Dann musst du 2026 umdenken. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde, die Minijob-Grenze klettert auf 603 € — und trotzdem darfst du kaum mehr Stunden arbeiten als vorher. Hier erfährst du, was das konkret für deinen Minijob in der Gastronomie bedeutet.

Was ist ein Minijob in der Gastronomie? — Die Basics

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer festen Verdienstgrenze. Solange du unter dieser Grenze bleibst, zahlst du keine Steuern und keine Sozialabgaben. Deshalb ist der Minijob in der Gastronomie so beliebt: Restaurants brauchen flexible Aushilfen für Wochenenden, Saisonspitzen und Events. Laut der Minijob-Zentrale arbeiten aktuell rund 895.000 Minijobber im Gastgewerbe — damit ist die Branche der zweitstärkste Wirtschaftszweig für geringfügige Beschäftigung in Deutschland.

Allerdings hat der Minijob klare Grenzen. Wer mehr verdienen will, muss in ein anderes Modell wechseln. Deshalb lohnt es sich, die aktuellen Regeln genau zu kennen.

603-Euro-Grenze und Sozialversicherung

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Bis zu diesem Betrag bist du sozialversicherungsfrei — mit einer Ausnahme: Rentenversicherung. Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Allerdings kannst du dich davon befreien lassen. Tatsächlich nutzen laut Minijob-Zentrale rund 79 % aller gewerblichen Minijobber diese Opt-out-Möglichkeit.

Das klingt kurzfristig attraktiv, weil mehr Netto bleibt. Langfristig riskierst du damit jedoch Altersarmut, weil du kaum Rentenpunkte sammelst. Überlege dir also gut, ob du auf die Rentenversicherung verzichtest.

Minijob vs. Midijob vs. Teilzeit — was ist der Unterschied?

Nicht jeder kennt den Unterschied zwischen den Beschäftigungsformen. Hier eine kurze Übersicht:

Modell

Verdienst pro Monat

Sozialabgaben

Besonderheit

Minijob

bis 603 €

keine (außer Rente optional)

Steuer- und abgabenfrei

Midijob

603,01 € – 2.000 €

reduziert (steigend)

Volle Leistungsansprüche

Teilzeit

über 2.000 €

voll

Reguläres Arbeitsverhältnis

Der Midijob ist besonders interessant, wenn du mehr arbeiten willst. Du zahlst zwar anteilige Sozialabgaben, erwirbst dafür aber laut ver.di volle Ansprüche bei Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Mindestlohn in der Gastronomie 2026: Wie viel bekommst du pro Stunde?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 13,90 € brutto pro Stunde. Das sind 1,08 € mehr als noch 2025 (12,82 €). Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 € bereits beschlossen. Diese Steigerungen hat die Mindestlohnkommission festgelegt.

Für Minijobber in der Gastronomie bedeutet das: Dein Stundenlohn steigt — aber gleichzeitig darfst du weniger Stunden arbeiten, um unter der Grenze zu bleiben. Außerdem zahlen viele Gastro-Betriebe inzwischen über Mindestlohn, weil sie sonst kein Personal finden.

Gesetzlicher Mindestlohn vs. Tariflohn in der Gastro

Der gesetzliche Mindestlohn ist das absolute Minimum. Darüber liegen die Tariflöhne, die zwischen der Gewerkschaft NGG und dem DEHOGA verhandelt werden. Allerdings gelten Tariflöhne nur verbindlich, wenn beide Seiten tarifgebunden sind — oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

In der Praxis zeigen sich große regionale Unterschiede. Im aktuellen Tarifabschluss für Baden-Württemberg erhalten ungelernte Kräfte ab April 2026 mindestens 14,10 € pro Stunde, angelernte Kräfte 14,70 €. In Berlin liegen die Tariflöhne sogar bei 15,15 € bis 22,24 € je nach Position. Daher solltest du als Aushilfe in der Gastronomie unbedingt prüfen, welcher Tarifvertrag in deiner Region gilt.

Wie viele Stunden darfst du im Minijob arbeiten?

Das ist die Kernfrage für jeden Minijobber in der Gastronomie. Die Antwort ergibt sich aus einer einfachen Rechnung: Verdienstgrenze geteilt durch Stundenlohn. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn x 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.

Dadurch bleiben die maximalen Stunden bei Mindestlohn-Bezahlung relativ konstant bei rund 43 Stunden pro Monat. Doch Vorsicht: Bezahlt dein Arbeitgeber mehr als den Mindestlohn, sinkt deine maximale Stundenzahl sofort.

Rechenbeispiel: Maximale Stunden bei Mindestlohn

Hier siehst du, wie sich Mindestlohn, Grenze und maximale Stunden über die Jahre entwickeln:

Jahr

Mindestlohn

Minijob-Grenze

Max. Stunden/Monat

2024

12,41 €

538 €

43,4 h

2025

12,82 €

556 €

43,4 h

2026

13,90 €

603 €

43,4 h

2027

14,60 €

633 €

43,4 h

Dank der dynamischen Kopplung bleibt die Stundenzahl stabil. Insbesondere zeigt die Tabelle: Die oft zitierte "538-Euro-Grenze" gilt seit 2025 nicht mehr. Im Jahr 2026 liegt die Grenze bei 603 €.

Wichtig: Bekommst du mehr als den Mindestlohn, schrumpfen deine Stunden. Beispiel: Bei 16 € Stundenlohn darfst du nur noch 37,6 Stunden pro Monat arbeiten (603 ÷ 16). Bei 18 € sind es sogar nur noch 33,5 Stunden.

Was passiert, wenn du die 603-Euro-Grenze überschreitest?

Überschreitest du die Grenze regelmäßig, wird dein Minijob rückwirkend zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Das bedeutet: Nachzahlungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung — für dich und deinen Arbeitgeber. Laut Haufe drohen bei systematischer Falschberechnung Bußgelder von bis zu 500.000 €.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Ist die Überschreitung unvorhersehbar (zum Beispiel wegen einer spontanen Krankheitsvertretung), darfst du in bis zu 2 Monaten pro Zeitjahr das Doppelte der Grenze verdienen — also maximal 1.206 € im Monat. Insgesamt darf dein Jahresverdienst dann das 14-Fache der Monatsgrenze nicht übersteigen, was 2026 bei 8.442 € liegt.

Dabei gelten strenge Regeln: Das Weihnachtsgeschäft oder Sommerspitzen zählen nicht als unvorhersehbar. Nur echte Überraschungen wie ein Unfall eines Kollegen werden anerkannt. Deshalb solltest du als Arbeitnehmer genau mitrechnen — und als Arbeitgeber sauber dokumentieren.

Was ändert sich 2026 beim Minijob in der Gastronomie?

Die wichtigste Änderung 2026: Der Mindestlohn steigt von 12,82 € auf 13,90 €, und die Minijob-Grenze steigt automatisch von 556 € auf 603 €. Für 2027 steht bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 € fest, wodurch die Grenze auf 633 € steigt.

Darüber hinaus gibt es eine anhaltende politische Debatte über die Zukunft des Minijob-Modells. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine starke Einschränkung oder sogar Abschaffung von Minijobs, weil sie das Risiko von Altersarmut erhöhen und den Wechsel in voll sozialversicherungspflichtige Arbeit blockieren. Auf der Gegenseite warnen Arbeitgeber und das IWH (Leibniz-Institut), dass eine Abschaffung die Nettoeinkommen der Betroffenen um bis zu 130 € pro Monat reduzieren würde.

Für die Gastronomie bedeutet der Trend: Das reale Umsatzvolumen im Gastgewerbe ist laut Destatis 2025 um 2,1 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Gleichzeitig steigen die Lohnkosten. Dadurch setzen immer mehr Betriebe auf Midijobs oder Freelancer statt auf Minijobber.

Minijob in der Gastronomie: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer

Viele Minijobber wissen nicht, dass sie dieselben Arbeitsrechte haben wie Vollzeitkräfte. Laut § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt konkret:

  • Bezahlter Urlaub: Ja, auch als Minijobber hast du Urlaubsanspruch. Die Berechnung richtet sich nach deinen wöchentlichen Arbeitstagen. Arbeitest du zum Beispiel 2 Tage pro Woche, stehen dir laut Ordio mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr zu.

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit: Nach 4 Wochen im Betrieb hast du laut ver.di Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Schichten nachträglich aus dem Dienstplan zu streichen ist rechtswidrig.

  • Feiertagsvergütung: Fällt dein regulärer Arbeitstag auf einen Feiertag, muss dein Lohn laut Minijob-Zentrale trotzdem gezahlt werden.

  • Kündigungsschutz: Dieselben Fristen wie für Vollzeitkräfte gelten auch für dich. Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende.

Trotzdem gibt es in der Gastronomie laut NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) flächendeckende Verstöße gegen diese Rechte. Insbesondere bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung werden oft verweigert. Daher solltest du deine Rechte kennen und im Zweifelsfall einfordern.

Lohnt sich ein Minijob in der Gastro noch? — Alternativen im Vergleich

Ehrliche Antwort: Für viele Köche und Gastro-Profis wird der Minijob zunehmend unattraktiv. Maximal 43 Stunden pro Monat bei 603 € Verdienst — das reicht kaum zum Leben. Gleichzeitig wächst der Freelance-Markt in Deutschland laut Grand View Research mit einer jährlichen Rate von 16,2 %.

Hier ein Vergleich der Modelle:

Kriterium

Minijob

Midijob

Freelancing

Verdienst/Monat

max. 603 €

603 – 2.000 €

unbegrenzt

Max. Stunden

~43 h

~144 h (bei Mindestlohn)

keine Grenze

Stundenlohn

ab 13,90 €

ab 13,90 €

25 – 40 € typisch

Sozialabgaben

keine

reduziert

selbst organisiert

Flexibilität

gering

mittel

hoch

Altersvorsorge

kaum

ja, volle Ansprüche

eigenverantwortlich

Wenn du mehr als 43 Stunden im Monat arbeiten willst, ist der Midijob die naheliegende Alternative. Du verdienst mehr und bist sozial abgesichert.

Willst du dagegen maximale Flexibilität und einen deutlich höheren Stundensatz, ist Freelancing die bessere Wahl. Plattformen wie GourMeet vermitteln freiberufliche Köche direkt an Restaurants — ohne Provision und ohne Stundengrenze. Du bestimmst selbst, wann, wo und für wie viel du arbeitest. Außerdem entfällt die komplizierte 603-Euro-Grenze komplett.

Mehr dazu, was du als Koch pro Stunde verdienen kannst, findest du in unserem Stundenlohn-Vergleich. Falls du wissen willst, was netto vom Koch-Gehalt übrig bleibt, hilft dir unser Netto-Rechner weiter. Und wer den Sprung in die Selbständigkeit wagt, findet im Guide als Mietkoch selbstständig arbeiten alle wichtigen Infos.

Fazit — Minijob in der Gastronomie 2026: Weniger Stunden, mehr Fragen

Der Minijob in der Gastronomie bleibt 2026 ein wichtiges Beschäftigungsmodell — aber eines mit klaren Grenzen. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 €, die Verdienstgrenze auf 603 €. Die maximalen Stunden bleiben bei rund 43 pro Monat. Deine Rechte als Minijobber sind dabei dieselben wie bei Vollzeitkräften: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz.

Trotzdem stellt sich für viele Köche die Frage: Lohnt sich das noch? Wer mehr verdienen und flexibler arbeiten will, sollte den Wechsel zum Midijob oder zum Freelancing ernsthaft prüfen. Insbesondere als freiberuflicher Koch entfallen die starren Stundengrenzen — und der Stundensatz liegt deutlich über dem Mindestlohn.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Arbeitsrechtliche Fragen solltest du im Zweifelsfall mit einem Fachanwalt oder einer Beratungsstelle klären.

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#gastronomie#minijob#mindestlohn#aushilfe#arbeitsrecht

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