Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Vermittlungsplattform GourMeet der Elevant GbR

Stand: Oktober 2026

I. Allgemeiner Teil – Geltung für alle Nutzer

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Online-Plattform GourMeet, betrieben von der Elevant GbR (nachfolgend „Plattformbetreiber“ oder „wir“ genannt).

(2) Die Plattform richtet sich an zwei Nutzergruppen: selbstständige Köche (am Markt auch als „Mietköche“ bezeichnet; nachfolgend „Köche“), die ihre Dienstleistungen anbieten, sowie Gastronomiebetriebe und sonstige gewerbliche Auftraggeber aus der Gastronomie und Veranstaltungsbranche („Gastronomen“). Beide Gruppen können die Plattform nach Registrierung nutzen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, der Plattformbetreiber stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, selbstständig beruflich Tätige sowie juristische Personen). Ein Verbraucher-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nicht. Mit der Registrierung bestätigen die Nutzer, in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Plattformbetreiber kann die Vorlage geeigneter Nachweise der Unternehmereigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung) verlangen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Plattformbetreiber stellt eine technische Plattform bereit, über die Gastronomen geeignete Köche finden, anfragen und buchen können sowie Köche ihre Profile und Verfügbarkeit pflegen, Anfragen einsehen und Buchungen annehmen können.

(2) Der Plattformbetreiber selbst wird nicht Vertragspartei der Dienstleistungsverträge zwischen Koch und Gastronom.

(3) Zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern entsteht ausschließlich ein Nutzungs- bzw. Vermittlungsverhältnis — kein Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis.

(4) Die Plattform kann jederzeit angepasst, erweitert oder eingestellt werden, sofern dadurch keine bereits bestätigten, laufenden Buchungen beeinträchtigt werden.

(5) Stellt der Plattformbetreiber Vertragsmuster (z. B. eine Muster-Einsatzvereinbarung) zur Verfügung, dienen diese ausschließlich als unverbindliche Hilfestellung. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für deren rechtliche Vollständigkeit, Wirksamkeit oder Aktualität. Der Abschluss und die Ausgestaltung der Verträge zwischen Koch und Gastronom obliegen allein diesen.

§ 3 Registrierung und Nutzung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung mit vollständigen, wahrheitsgemäßen Angaben voraus. Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften gestattet.

(2) Nutzer verpflichten sich, Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten keinen unbefugten Zugriff zu ermöglichen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Plattformbetreiber unverzüglich zu informieren.

(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Profile zu prüfen, zu sperren oder zu löschen, wenn falsche Angaben gemacht wurden, ein Missbrauch der Plattform vorliegt oder Fehlverhalten gegenüber anderen Nutzern der Plattform erkannt wurde.

§ 3a Dokumente, Qualifikationsnachweise und Plausibilitätsprüfung

(1) Jeder Nutzer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Echtheit sämtlicher von ihm auf der Plattform hinterlegten Angaben und Dokumente (insbesondere Qualifikationsnachweise, Zeugnisse, Gewerbeanmeldung, Versicherungsnachweise, Gesundheitszeugnisse) allein verantwortlich.

(2) Soweit der Plattformbetreiber hochgeladene Dokumente sichtet, handelt es sich um eine freiwillige, reine Plausibilitätsprüfung. Eine Prüfung auf Echtheit, inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität der Dokumente ist damit nicht verbunden. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass hinterlegte Dokumente echt, richtig oder aktuell sind.

(3) Die abschließende Prüfung der Identität, Qualifikation und der Echtheit der Dokumente eines Kochs obliegt dem Gastronomen vor Aufnahme der Tätigkeit. Der Gastronom ist insbesondere verpflichtet, sich vor Einsatzbeginn von der Eignung des Kochs und dem Vorliegen gesetzlich vorgeschriebener Nachweise (z. B. Belehrung nach § 43 IfSG) zu überzeugen.

(4) Für Schäden, die auf gefälschten, unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Angaben oder Dokumenten eines Nutzers beruhen, haftet der Plattformbetreiber nicht; § 5 Abs. 3 bleibt unberührt. Der Nutzer, der gefälschte oder unrichtige Angaben oder Dokumente einstellt, stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei und trägt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(5) Soweit der Plattformbetreiber auf der Plattform Kennzeichen („Badges“) vergibt, bestätigen diese ausschließlich, dass ein entsprechendes Dokument zum jeweils angegebenen Zeitpunkt hochgeladen und einer Plausibilitätsprüfung nach Abs. 2 unterzogen wurde. Eine darüber hinausgehende Aussage über Echtheit, inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität der Dokumente ist mit einem Badge nicht verbunden.

§ 4 Zustandekommen von Einsätzen

(1) Gastronomen können über die Plattform verfügbare Köche anfragen oder buchen.

(2) Ein verbindlicher Einsatz kommt erst zustande, wenn:

  1. der Gastronom die Buchung auf der Plattform bestätigt,
  2. der Koch die Buchung ebenfalls annimmt bzw. bestätigt, und
  3. die Vermittlungsgebühr beim Plattformbetreiber bezahlt oder ein verbindlicher Zahlungsauftrag erteilt wurde.

(3) Nach vollständiger Bestätigung beider Parteien und Zahlungseingang werden die Kontaktdaten freigeschaltet, damit Einsatzdetails direkt abgestimmt werden können. Ab diesem Zeitpunkt steht Koch und Gastronom auch die Kommunikationsfunktion der Plattform zur Verfügung; vor Zahlungseingang erfolgt die Abstimmung ausschließlich über die strukturierten Buchungs- und Bewerbungsfunktionen.

(4) Kommt ein Einsatz mangels Verfügbarkeit eines Kochs oder aus sonstigen nicht vom Gastronomen zu vertretenden Gründen nicht zustande, wird eine bereits gezahlte Vermittlungsgebühr erstattet oder auf einen Folgeeinsatz angerechnet.

§ 4a Hygiene- und lebensmittelrechtliche Pflichten

(1) Der Koch hält die für seine Tätigkeit erforderlichen infektionsschutz- und lebensmittelrechtlichen Nachweise — insbesondere die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG — aktuell vor und führt sie bei Einsätzen mit.

(2) Der Gastronom bleibt als Lebensmittelunternehmer für die betriebliche Hygieneorganisation verantwortlich (insbesondere HACCP-Konzept und betriebliche Folgebelehrungen nach § 43 Abs. 4 IfSG) und weist den Koch vor Einsatzbeginn in die betriebsbezogenen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben ein.

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Durchführung, Qualität, Termintreue oder Vergütung der vermittelten Einsätze.

(2) Für Vertragsverletzungen oder Schäden im Rahmen eines Einsatzes haften ausschließlich Koch und Gastronom als direkte Vertragspartner.

(3) Der Plattformbetreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Der Plattformbetreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Für Schäden aus technischen Störungen, Softwarefehlern („Bugs“), fehlerhaften Anzeigen oder Berechnungen, Datenverlust, Wartungsarbeiten oder Ausfällen der Plattform haftet der Plattformbetreiber nur nach Maßgabe des Abs. 3. Bei Ausfällen informiert der Plattformbetreiber die Nutzer schnellstmöglich.

§ 6 Datenschutz und Datennutzung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers, abrufbar unter gourmeet.me/datenschutz.

(2) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet und an Dritte (z. B. Zahlungs-, Hosting- und E-Mail-Dienstleister) weitergegeben, soweit dies für den Betrieb der Plattform, die Durchführung der Vermittlung oder die Zahlungsabwicklung erforderlich ist, eine gesetzliche Pflicht besteht oder der Nutzer eingewilligt hat. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Die Kontaktdaten von Koch und Gastronom werden erst nach vollständiger Buchungsbestätigung und Zahlungseingang gegenseitig freigeschaltet.

(4) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Nutzungs- und Plattformdaten in anonymisierter Form — d. h. ohne die Möglichkeit der Rückführung auf eine bestimmte oder bestimmbare Person (vgl. Art. 4 Nr. 5 DSGVO) — für die Verbesserung und Optimierung der Plattform, für statistische Auswertungen sowie für das Training und die Verbesserung von KI-Modellen zu verwenden. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 6a Nutzungsrechte an Profilinhalten für Werbezwecke

(1) Der Nutzer räumt dem Plattformbetreiber an den von ihm öffentlich auf der Plattform eingestellten Inhalten (insbesondere Profilbild, Profiltexte, Firmenname, Logo sowie veröffentlichte Bewertungen und Kundenstimmen) ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränktes Nutzungsrecht zu Zwecken der Eigenwerbung des Plattformbetreibers ein. Umfasst sind insbesondere:

  • Darstellung auf der Website gourmeet.me und zugehörigen Landingpages
  • Werbung in sozialen Medien (u. a. Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube)
  • bezahlte Online-Anzeigen (u. a. Meta Ads, Google Ads)
  • Newsletter und E-Mail-Marketing
  • Präsentationen, Vertriebs- und Pressematerialien
  • Nutzung als Referenz bzw. Kundenstimme.

(2) Ausgenommen sind vertrauliche sowie nicht öffentlich sichtbare Inhalte und Dokumente (insbesondere Ausweisdokumente, Zeugnisse, Gewerbeanmeldungen, Versicherungs- und Gesundheitsnachweise, private Nachrichten, Rechnungs- und Zahlungsdaten). Diese werden zu keinem Zeitpunkt für Werbezwecke genutzt.

(3) Soweit auf Inhalten natürliche Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt die werbliche Nutzung nur auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 22 KUG), die im Rahmen der Registrierung oder gesondert eingeholt wird.

(4) Der Nutzer kann der werblichen Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; eine Einwilligung nach Abs. 3 kann er jederzeit widerrufen (formlose Mitteilung, z. B. per E-Mail, genügt). Nach Widerruf einer Einwilligung, die die erkennbare Abbildung einer natürlichen Person betrifft, beendet der Plattformbetreiber deren Nutzung in digitalen Werbemitteln unverzüglich. Im Übrigen (insbesondere bei Firmennamen, Logos und Texten) verwendet der Plattformbetreiber die betreffenden Inhalte nach einem Widerspruch nicht mehr in neuen Werbemitteln und entfernt sie aus laufenden digitalen Werbemitteln, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist; bereits produzierte Druckmaterialien dürfen aufgebraucht werden.

(5) Der Nutzer sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten zu verfügen (insbesondere Urheber-, Marken- und Bildrechte Dritter). Er stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Registrierung ist unbefristet und kann vom Nutzer jederzeit ohne Frist beendet werden. Bestehende, bereits bestätigte Buchungen bleiben von einer Kündigung unberührt.

(2) Der Plattformbetreiber kann Nutzer mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen oder bei Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht sofort sperren. Bestätigte Buchungen bleiben von einer ordentlichen Kündigung durch den Plattformbetreiber unberührt.

(3) Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses gelten die nachvertraglichen Pflichten gemäß §§ 11 und 14 dieser AGB fort.

(4) Löschung des Kontos. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in den Einstellungen löschen. Personenbezogene Daten werden dabei gelöscht oder anonymisiert. Daten, die der Plattformbetreiber aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten vorhalten muss — insbesondere Rechnungen und die zugehörigen Buchungsbelege (§ 14b UStG, § 147 AO: acht Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Ausstellung) — bleiben ohne Personenbezug erhalten und sind für den laufenden Plattformbetrieb gesperrt. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 8 Verhalten und Sperrung von Nutzern

(1) Der Plattformbetreiber behält sich vor, Nutzerprofile jederzeit vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn sich ein Nutzer auf oder im Zusammenhang mit einem Einsatz unangemessen, respektlos oder unprofessionell verhält. Dies gilt insbesondere bei Beleidigungen, Diskriminierung, aggressivem Verhalten, Nichterscheinen zu bestätigten Einsätzen, Absagen bestätigter Einsätze ohne wichtigen Grund später als 48 Stunden vor Einsatzbeginn oder wiederholter Unzuverlässigkeit.

(2) Gleiches gilt für Gastronomen, die nachweislich vereinbarte Vergütungen an Köche nicht zahlen, Buchungen missbräuchlich stornieren oder sich gegenüber anderen Nutzern unangemessen verhalten.

(3) Eine Sperrung oder Löschung führt nicht zum Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vermittlungsgebühren, sofern der Verstoß vom jeweiligen Nutzer zu vertreten ist.

(4) Rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte können dem Plattformbetreiber jederzeit unter support@gourmeet.me gemeldet werden. Gemeldete Inhalte werden zeitnah geprüft; erforderlichenfalls werden Inhalte entfernt oder Nutzer gesperrt. Das Meldeverfahren regelt § 8a näher.

§ 8a Meldung rechtswidriger Inhalte (Digital Services Act)

(1) Nutzer und Dritte können dem Plattformbetreiber mutmaßlich rechtswidrige Inhalte jederzeit über support@gourmeet.me melden (Art. 16 DSA); alternativ steht das Meldeformular unter gourmeet.me/dsa-meldung zur Verfügung. Die Meldung soll eine hinreichend begründete Erläuterung, die genaue Angabe des Fundorts (z. B. URL) sowie Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten.

(2) Der Plattformbetreiber bestätigt den Eingang der Meldung, prüft sie sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich und teilt der meldenden Person seine Entscheidung mit (Art. 16 Abs. 4 und 5 DSA).

(3) Entfernt der Plattformbetreiber Inhalte, sperrt er den Zugang oder schränkt er ein Konto ein, teilt er dem betroffenen Nutzer die Entscheidung und die Gründe mit (Begründung nach Art. 17 DSA). Dem betroffenen Nutzer steht ein internes Beschwerdeverfahren offen; er kann der Entscheidung innerhalb angemessener Frist über support@gourmeet.me widersprechen (Art. 20 DSA).

(4) Der Plattformbetreiber kann die Erbringung seiner Dienste gegenüber Nutzern, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte einstellen, sowie die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden von Personen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden übermitteln, nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen (Art. 23 DSA).

(5) Erhält der Plattformbetreiber Kenntnis von Informationen, die den begründeten Verdacht einer Straftat begründen, durch die das Leben oder die Sicherheit einer Person gefährdet ist oder gefährdet werden könnte, unterrichtet er unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und übermittelt alle verfügbaren einschlägigen Informationen (Art. 18 DSA). Zuständig ist die im Impressum benannte DSA-Kontaktstelle.

§ 9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB Tübingen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Elevant GbR hat ihren Sitz in Gomaringen (Landkreis Tübingen).

(3) Der Nutzer kann gegen Forderungen des Plattformbetreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§ 9a Änderungen der AGB

(1) Änderungen dieser AGB werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder Plattformbenachrichtigung mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(3) Nutzer, die der Änderung widersprechen, können ihr Nutzungsverhältnis bis zum Inkrafttreten der neuen AGB kostenlos kündigen.

II. Zusatzbedingungen für Gastronomen

§ 10 Vermittlungsleistung und Vergütung

(1) Der Plattformbetreiber vermittelt Köche zur Erbringung gastronomischer Dienstleistungen auf selbstständiger Basis.

(2) Für jeden bestätigten Einsatztag eines Kochs fällt eine Vermittlungsgebühr (im Buchungsprozess und in der Rechnung auch als „Servicepauschale“ bezeichnet) an. Die Höhe ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen, im Buchungsprozess angezeigten Preisliste. Die Vermittlungsgebühr ist das Entgelt für die Bereitstellung der Plattform, die Zusammenführung von Koch und Gastronom sowie die Freischaltung der Kontaktdaten; sie ist kein Maklerlohn im Sinne der §§ 652 ff. BGB. Sämtliche Preisangaben des Plattformbetreibers, insbesondere die Vermittlungsgebühr, verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG).

(3) Die Vermittlungsgebühr ist mit Abschluss der Buchungsbestätigung fällig. Erst nach Zahlungseingang werden die Kontaktdaten beider Parteien freigeschaltet. Mit der beidseitigen Buchungsbestätigung und der Freischaltung der Kontaktdaten ist die Vermittlungsleistung des Plattformbetreibers vollständig erbracht; das Stornierungsrecht nach Abs. 4 bleibt unberührt.

(4) Stornierung: Der Gastronom kann eine bestätigte Buchung bis zum Ende des Tages vor dem ersten Einsatztag (24:00 Uhr deutscher Zeit) über die Plattform kostenfrei stornieren; die Vermittlungsgebühr entfällt, eine bereits gezahlte wird erstattet. Nach Ablauf dieser Frist ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen; die Vermittlungsgebühr bleibt in voller Höhe geschuldet (Abs. 3). Sagt der Koch den Einsatz ab oder kommt der Einsatz aus Gründen nicht zustande, die der Gastronom nicht zu vertreten hat, wird die Vermittlungsgebühr erstattet oder auf Wunsch des Gastronomen auf eine Folgebuchung angerechnet (§ 4 Abs. 4). Das Umgehungsverbot nach § 11 bleibt von einer Stornierung unberührt. Kulanzregelungen im Einzelfall bleiben dem Plattformbetreiber vorbehalten und begründen keinen Anspruch für die Zukunft.

(5) Aktionsangebote: Der Plattformbetreiber kann zeitlich begrenzte Angebote gewähren (z. B. 25 % Rabatt auf die Vermittlungsgebühr für sämtliche Einsatztage der ersten Buchung). Derartige Aktionen gelten ausschließlich für die jeweils angegebene Buchung und sind weder übertragbar noch kombinierbar; das gilt auch für Rabattcodes, die der Plattformbetreiber ausgibt. Treffen mehrere Aktionen auf dieselbe Buchung zu, wird die für den Gastronomen günstigere angewandt. Der Plattformbetreiber kann Aktionsangebote jederzeit ohne Vorankündigung beenden, solange keine bestätigte Buchung besteht.

(6) Zahlungsmodalität: Die Abwicklung der Vermittlungsgebühr erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Der Gastronom erhält nach Buchungsbestätigung eine Rechnung per E-Mail mit einem Zahlungslink. Zulässige Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) werden im Zahlungsprozess ausgewiesen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, weitere oder andere Zahlungsarten anzubieten oder zu entfernen.

(7) Stripe und Datenübermittlung: Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die im Zahlungsprozess angezeigten Bedingungen des Zahlungsdienstleisters Stripe (abrufbar unter stripe.com/de/legal). Im Rahmen der Zahlungsabwicklung kann eine Übermittlung personenbezogener Daten an Stripe, Inc. (USA) erfolgen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Stripe sowie aus der Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers.

§ 10a Keine Arbeitnehmerüberlassung; Selbstständigkeit der Köche

(1) Die über die Plattform vermittelten Köche sind selbstständige Unternehmer. Der Plattformbetreiber ist weder Arbeitgeber noch Verleiher und erbringt keine Leistungen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

(2) Der Gastronom gestaltet den Einsatz so, dass die Selbstständigkeit des Kochs gewahrt bleibt; insbesondere gliedert er den Koch nicht wie einen Arbeitnehmer in seine Arbeitsorganisation ein und erteilt keine über die vereinbarte Leistung hinausgehenden Weisungen. Im Zweifel steht den Parteien das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV offen.

(3) Wird im Verhältnis zwischen Koch und Gastronom ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, stellt der Gastronom den Plattformbetreiber von daraus resultierenden Ansprüchen frei, soweit die Feststellung auf der Ausgestaltung des Einsatzes durch den Gastronomen beruht.

§ 11 Umgehungsverbot und Übernahme

(1) Der Gastronom verpflichtet sich, für die Dauer des Nutzungsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der jeweils letzten Kontaktfreischaltung oder dem letzten über die Plattform abgewickelten Einsatz mit dem betreffenden Koch (maßgeblich ist das spätere Ereignis) keine direkten Aufträge oder Folgeaufträge an über die Plattform vermittelte Köche außerhalb der Plattform zu vergeben. Als „über die Plattform vermittelt“ gilt jeder Koch, zu dem der Kontakt durch eine Kontaktfreischaltung über die Plattform hergestellt wurde.

(2) Das Umgehungsverbot nach Abs. 1 gilt nicht für Geschäftsbeziehungen, die nachweislich bereits vor der erstmaligen Kontaktherstellung über die Plattform bestanden, für Kontakte, die nachweislich unabhängig von der Plattform zustande gekommen sind, sowie für Fälle, in denen der Plattformbetreiber der Direktbeauftragung vorab in Textform zugestimmt hat.

(3) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Abs. 1 verpflichtet sich der Gastronom zur Zahlung einer vom Plattformbetreiber nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

(4) Übernahme: Geht der Gastronom mit einem über die Plattform vermittelten Koch innerhalb von 12 Monaten nach der letzten Kontaktfreischaltung ein Arbeitsverhältnis oder ein sonstiges festes Beschäftigungsverhältnis ein, zahlt er dem Plattformbetreiber eine einmalige Übernahmevergütung in Höhe von 2.000 € netto. Erfolgt die Übernahme später als sechs Monate nach der letzten Kontaktfreischaltung, ermäßigt sich die Übernahmevergütung auf 1.000 € netto. Mit Zahlung der Übernahmevergütung ist die Übernahme zulässig; eine Vertragsstrafe nach Abs. 3 fällt insoweit nicht an. Abs. 2 gilt entsprechend.

III. Zusatzbedingungen für Köche

§ 12 Selbstständige Tätigkeit

(1) Der Koch bestätigt mit seiner Registrierung, seine Tätigkeit selbstständig und auf eigene Rechnung auszuüben und über alle erforderlichen behördlichen Anmeldungen zu verfügen (insbesondere Gewerbeschein).

(2) Der Plattformbetreiber ist weder Arbeitgeber noch Auftraggeber des Kochs. Es besteht kein Weisungsverhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und dem Koch.

(3) Der Koch stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus seiner selbstständigen Tätigkeit entstehen — insbesondere Ansprüche aus Scheinselbstständigkeit, steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen.

§ 12a Vergütung und Direktabrechnung

(1) Der Koch erbringt seine Leistungen auf eigene Rechnung und stellt die Vergütung für seinen Arbeitseinsatz dem Gastronomen direkt in Rechnung. Die Vergütung wird unmittelbar zwischen Koch und Gastronom abgewickelt.

(2) GourMeet ist an der Zahlungsabwicklung zwischen Koch und Gastronom nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für die vollständige oder rechtzeitige Zahlung der Koch-Vergütung durch den Gastronomen.

(3) Streitigkeiten über die Höhe oder Zahlung der Koch-Vergütung sind ausschließlich zwischen Koch und Gastronom zu klären.

(4) Die Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers (§ 10\) ist unabhängig von der Vergütung des Kochs und wird separat vom Gastronomen an den Plattformbetreiber entrichtet.

(5) Der Koch stellt dem Gastronomen nach dem Einsatz unverzüglich eine Rechnung, die den Anforderungen des § 14 UStG entspricht. Für die Erfüllung seiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten ist der Koch selbst verantwortlich.

§ 12b Versicherung und Haftung im Einsatz

(1) Versicherungspflicht des Kochs: Der Koch ist verpflichtet, für die Dauer seiner Registrierung auf der Plattform sowie für alle über die Plattform angebahnten Einsätze eine geeignete Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, welche im Rahmen seiner Einsätze entstehen können. Die Deckungssumme muss mindestens 1.000.000 € je Schadensfall betragen.

(2) Haftung des Kochs gegenüber dem Gastronomen: Der Koch haftet dem Gastronomen unmittelbar und ausschließlich für sämtliche Schäden, die er im Rahmen eines Einsatzes schuldhaft verursacht — insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Betrieb des Gastronomen. Die Haftung des Plattformbetreibers für derartige Schäden ist — vorbehaltlich § 5 Abs. 3 — ausgeschlossen.

(3) Versicherungspflicht des Gastronomen: Der Gastronom unterhält für die Dauer des Einsatzes einen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz für seinen Betrieb (insbesondere Betriebshaftpflicht- sowie Inhalts-/Sachversicherung). Die Absicherung von Betriebseinrichtung, Warenbeständen, Maschinen und sonstigem Eigentum des Gastronomen obliegt ausschließlich dem Gastronomen.

(4) Nachweis: Der Koch weist seinen Versicherungsschutz auf Verlangen des Plattformbetreibers oder des Gastronomen durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nach. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, bei fehlendem oder unzureichendem Versicherungsnachweis die Registrierung des Kochs zu sperren oder bestätigte Buchungen zu stornieren; bereits gezahlte Vermittlungsgebühren werden in diesem Fall erstattet.

(5) Klarstellung: Der Plattformbetreiber ist nicht Versicherer und stellt keinen Versicherungsschutz für Koch oder Gastronom bereit. Eine Verpflichtung des Plattformbetreibers zur Regulierung von Schäden im Rahmen eines Einsatzes besteht nicht.

§ 13 Nutzung und Pflichten der Köche

(1) Der Koch verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben zu Qualifikationen, Verfügbarkeit und Honorarsätzen zu machen.

(2) Bestätigte Einsätze sind zuverlässig durchzuführen. Bei Verhinderung sind der Gastronom und der Plattformbetreiber unverzüglich nach Kenntnis der Verhinderung zu informieren. Absagen ohne wichtigen Grund später als 48 Stunden vor Einsatzbeginn gelten als Unzuverlässigkeit im Sinne von § 8.

(3) Stellt die Plattform ein Bewertungssystem bereit, gilt: Bewertungen dürfen nur nach tatsächlich durchgeführten Einsätzen abgegeben werden und müssen sachlich, respektvoll und wahrheitsgemäß sein. Der Plattformbetreiber kann Bewertungen, die gegen diese Vorgaben oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, ohne Vorankündigung entfernen. Verstöße können unter support@gourmeet.me gemeldet werden.

§ 14 Kundenschutz / Folgeaufträge über die Plattform

(1) Der Koch verpflichtet sich, für die Dauer seiner Registrierung sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der jeweils letzten Kontaktfreischaltung oder dem letzten über die Plattform abgewickelten Einsatz mit dem betreffenden Gastronomen (maßgeblich ist das spätere Ereignis) keine direkten Aufträge von Gastronomen anzunehmen oder auszuführen, zu denen der Kontakt über die Plattform hergestellt wurde, ohne dass die Buchung über die Plattform abgewickelt wird.

(2) Als „über die Plattform hergestellt“ gilt der Kontakt zu jedem Gastronomen, mit dem der Koch über die Plattform eine Kontaktfreischaltung hatte.

(3) Die Ausnahmen des § 11 Abs. 2 gelten entsprechend.

(4) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Abs. 1 verpflichtet sich der Koch zur Zahlung einer vom Plattformbetreiber nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

(5) Das Recht des Kochs, ein Arbeitsverhältnis oder ein sonstiges festes Beschäftigungsverhältnis mit einem Gastronomen einzugehen, bleibt unberührt. In diesem Fall gilt § 11 Abs. 4 (Übernahmevergütung des Gastronomen).

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Elevant GbR — Plattform: GourMeet (gourmeet.me)

Sitz: Dußlinger Straße 47, 72810 Gomaringen (Landkreis Tübingen)

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Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie uns jederzeit kontaktieren:

E-Mail: support@gourmeet.me

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