Mindestlohn Gastronomie 2027: Was die Erhöhung dein Restaurant wirklich kostet

16. Oktober 2026·16 Min. Lesezeit
Mindestlohn Gastronomie 2027: Was die Erhöhung dein Restaurant wirklich kostet

Mindestlohn Gastronomie 2027 heißt: Ab dem 1. Januar steigt die Lohnuntergrenze auf 14,60 € pro Stunde. Das klingt nach gut 5 % mehr. Eine Minijob-Stunde wird für dich als Arbeitgeber aber um 8,6 % teurer, vielleicht sogar um 11 %. In diesem Artikel bekommst du deshalb konkrete Zahlen: pro Stunde, pro Monat und für dein ganzes Team.

Mindestlohn Gastronomie 2026 und 2027 im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn gilt in jeder Branche, also auch für die Gastronomie und dein Restaurant. Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung in zwei Stufen empfohlen. Die Bundesregierung hat sie danach mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung umgesetzt (BGBl. 2025 I Nr. 268). Der DEHOGA Baden-Württemberg fasst die beiden Stufen zusammen: 13,90 € seit Januar 2026 und 14,60 € ab Januar 2027.

Mit dem Mindestlohn steigt außerdem automatisch die Minijob-Grenze. Laut Minijob-Zentrale liegt sie 2027 bei 633 € im Monat.

Wert 2025 2026 2027
Mindestlohn pro Stunde 12,82 € 13,90 € 14,60 € (+5,04 %)
Minijob-Grenze pro Monat 556 € 603 € 633 €
Monatsbrutto Vollzeit (173 Std.) 2.217,86 € 2.404,70 € 2.525,80 €
Max. Minijob-Stunden pro Monat (abgerundet) 43 43 43

Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten. Dazu zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Aushilfen und Saisonkräfte. Es gibt allerdings wenige Ausnahmen:

  • Azubis bekommen die Mindestausbildungsvergütung, nicht den Mindestlohn.
  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium sind ausgenommen.
  • Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung fallen ebenfalls nicht darunter.

Gilt der Mindestlohn auch in der Gastronomie ohne Tarif?

Ja. Der Mindestlohn ist immer die Untergrenze, ganz gleich, ob dein Betrieb einen Tarifvertrag anwendet oder nicht. Ein Tarifvertrag kann nur darüber liegen, nie darunter. Zahlst du also keinen Tarif, gilt für jede Stunde mindestens der gesetzliche Mindestlohn. Wann zusätzlich ein Tariflohn Pflicht wird, liest du weiter unten.

Mindestlohn Gastronomie: Was kostet dich eine Stunde wirklich?

Beim Mindestlohn in der Gastronomie ist der Stundenlohn auf dem Papier nur ein Teil deiner Kosten. Dazu kommen nämlich Sozialabgaben, Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Außerdem bezahlst du Stunden, in denen niemand in der Küche steht: Urlaub, Feiertage und Krankheit.

Deshalb rechnen wir in zwei Stufen:

  1. Kosten pro bezahlter Stunde: Bruttolohn plus alle Arbeitgeberabgaben.
  2. Kosten pro produktiver Stunde: dieselben Kosten, verteilt nur auf die Stunden, in denen die Kraft tatsächlich arbeitet.

Unsere Annahmen legen wir offen. So kannst du die Zahlen mit deinen eigenen Werten nachrechnen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Für Voll- und Teilzeitkräfte zahlst du 2026 rund 21,15 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Das ist jeweils die Hälfte der Beitragssätze: Rente 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Pflege 3,6 % (Deutsche Rentenversicherung). Dazu kommt die Krankenversicherung mit 14,6 % plus 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Bundesgesundheitsministerium). Hinzu kommen die Umlagen U1 und U2 (je nach Krankenkasse etwa 1 bis 4 %), die Insolvenzgeldumlage U3 von 0,15 % und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (etwa 1 bis 2 %). Insgesamt landest du damit bei rund 24 bis 27 % Aufschlag.

Zusätzlich arbeitet eine Kraft nicht alle bezahlten Stunden. Wir rechnen deshalb mit einem produktiven Anteil von 80 bis 83 %. Der Rest entfällt auf Urlaub, Feiertage und Krankheitstage.

Kostenstufe 2026 (13,90 €) 2027 (14,60 €)
Bruttolohn pro Stunde 13,90 € 14,60 €
Aufschlag Arbeitgeber (24–27 %) 3,34–3,75 € 3,50–3,94 €
Kosten pro bezahlter Stunde 17,24–17,65 € 18,10–18,54 €
Kosten pro produktiver Stunde ca. 21–22 € ca. 22–23 €

Für 2027 gilt eine Einschränkung: Wir nehmen an, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 % bleibt. Das ist eine Prognose. Das Gesundheitsministerium legt den Wert erst bis zum 1. November fest (§ 242a SGB V).

Minijobber

Bei Minijobs zahlst du Pauschalen statt der normalen Sozialabgaben. Die Minijob-Zentrale nennt für 2026 folgende Sätze: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,8 %), U2 (0,22 %) und U3 (0,15 %). Zusammen sind das 31,17 %, dazu kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Für 2027 ändern sich zwei Posten. Zum einen steigt die Pauschale zur Krankenversicherung. Zum anderen plant die Bundesregierung eine höhere Pauschsteuer. Das erste ist beschlossen, das zweite nur ein Entwurf.

Minijob (ohne BG) 2026 2027 nach geltendem Recht 2027 falls Pauschsteuer-Entwurf kommt
Stundenlohn 13,90 € 14,60 € 14,60 €
KV-Pauschale 13 % ca. 17,5 % ca. 17,5 %
Pauschsteuer 2 % 2 % 5 %
Abgaben gesamt 31,17 % 35,67 % 38,67 %
Kosten pro Stunde 18,23 € 19,81 € (+8,6 %) 20,25 € (+11,0 %)

Die Umlagen haben wir für 2027 unverändert angesetzt. Den Beitrag zur Berufsgenossenschaft haben wir weggelassen, weil er von Betrieb zu Betrieb verschieden ist.

Was die Erhöhung dein Team pro Jahr kostet

Wie stark trifft dich die Erhöhung insgesamt? Dazu haben wir drei typische Teams gerechnet. Die Annahmen dafür:

  • Alle Beschäftigten verdienen genau den Mindestlohn, ohne Zuschläge.
  • Vollzeit sind 173 Stunden im Monat, Teilzeit 152 Stunden (35 Stunden pro Woche).
  • Für Voll- und Teilzeit setzen wir 25 % Arbeitgeberaufschlag an, also die Mitte der Spanne.
  • Minijobber schöpfen die Grenze voll aus: 603 € im Monat (2026) und 633 € im Monat (2027).
Team Mehrkosten 2027 pro Monat (gerundet) Mehrkosten pro Jahr pro Jahr, falls Pauschsteuer-Entwurf kommt
3 Personen (1 Vollzeit, 2 Minijob) 287 € 3.445 € 3.900 €
8 Personen (3 Vollzeit, 2 Teilzeit, 3 Minijob) 924 € 11.084 € 11.767 €
15 Personen (6 Vollzeit, 3 Teilzeit, 6 Minijob) 1.714 € 20.571 € 21.938 €

Pro Vollzeitkraft steigen deine Kosten also um rund 151 € im Monat. Ein voll ausgeschöpfter Minijob kostet dich rund 68 € mehr, mit höherer Pauschsteuer sogar rund 87 €. Zahlst du über dem Mindestlohn, trifft dich die Lohnerhöhung zwar nicht direkt. Die höhere KV-Pauschale gilt aber für jeden Minijob, egal wie hoch der Stundenlohn ist. Das gilt auch für die geplante Pauschsteuer, falls sie kommt. Außerdem steigt oft der Druck, den Abstand zu gelernten Fachkräften zu halten.

Mindestlohn Gastronomie 2027: Was bei Minijobs teurer wird

Minijobs sind in der Gastronomie besonders verbreitet, und genau hier wirkt der Mindestlohn doppelt. In Baden-Württemberg gab es Mitte 2025 zum Beispiel 172.122 geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe, aber nur 137.293 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das zeigt die Statistik des DEHOGA Baden-Württemberg. Deshalb trifft dich die Reform 2027 umso härter, je mehr Aushilfen du beschäftigst.

Drei Dinge ändern sich gleichzeitig:

  1. Mindestlohn: Er steigt um 5,04 % auf 14,60 €. Die Minijob-Grenze wächst entsprechend auf 633 €.
  2. KV-Pauschale: Statt 13 % zahlst du ab 2027 den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Einen festen Satz nennt das Gesetz nicht. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag sind das rund 17,5 %. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und am 29.07.2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228).
  3. Pauschsteuer: Sie soll von 2 % auf 5 % steigen. Das steht im Regierungsentwurf, BT-Drucksache 21/8235. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Bis zum Beschluss bleibt es ein Entwurf.

Unterm Strich kostet dich eine Minijob-Stunde 2026 rund 18,23 €. Nach geltendem Recht sind es 2027 rund 19,81 €, also 8,6 % mehr. Kommt die höhere Pauschsteuer, steigen die Kosten sogar auf 20,25 €, ein Plus von 11 %. Als Ausblick plant die Regierung außerdem ab 2028 eine Pflege-Pauschale von 3,6 %. Auch das ist bisher nur ein Regierungsentwurf, das Kabinett hat ihn am 30.09.2026 beschlossen. Das berichtet die Minijob-Zentrale zu den aktuellen Vorhaben.

Was das für deine Einsatzplanung heißt

Die Stundenzahl pro Minijobber bleibt nahezu gleich: 633 € geteilt durch 14,60 € ergibt rund 43 Stunden im Monat. Du bekommst also nicht mehr Arbeitszeit, zahlst aber mehr pro Stunde. Prüfe deshalb im Dezember jeden Minijob-Vertrag. Wer 2027 mehr Stunden arbeitet, rutscht über die Grenze.

Daraus ergeben sich drei Optionen:

  • Mehr Köpfe: Du verteilst die Stunden auf mehr Minijobber.
  • Midijob oder Teilzeit: Du stellst einzelne Aushilfen auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle um.
  • Weniger Spitzen-Puffer: Du planst die Schichten enger an der tatsächlichen Auslastung.

Die höheren Pauschalen gehen übrigens nicht vom Netto deiner Aushilfen ab, denn die trägst du allein. Was Minijobber selbst wissen müssen, steht in unserem Artikel zum Minijob in der Gastronomie.

Wo du in der Gastronomie mehr als den Mindestlohn zahlen musst

Der Mindestlohn ist auch in der Gastronomie nur die Untergrenze. In vielen Fällen musst du mehr zahlen, nämlich dann, wenn ein Tarifvertrag für dich gilt. Das passiert auf mehreren Wegen:

  • Tarifbindung: Du bist Mitglied im DEHOGA-Landesverband mit Tarifbindung und dein Mitarbeiter ist in der Gewerkschaft NGG.
  • OT-Mitgliedschaft: Bist du Mitglied „ohne Tarifbindung“, gilt der Tarif für dich nicht automatisch.
  • Bezugnahmeklausel: Dein Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag. Dann gilt er für diesen Mitarbeiter, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.
  • Allgemeinverbindlichkeit: Das Land erklärt einen Tarif für alle Betriebe der Branche für verbindlich.
  • Betriebliche Übung: Du zahlst über Jahre freiwillig nach Tarif. Daraus kann ein Anspruch entstehen.

Schleswig-Holstein zeigt, wie das in der Praxis aussieht. Dort hat die Landesregierung den Lohn- und Gehaltstarifvertrag im März 2025 für allgemeinverbindlich erklärt, rückwirkend zum 1. November 2024. Seine Laufzeit reicht bis mindestens 30.06.2026. Laut Tageskarte vom 10.07.2026 ist er gekündigt, und DEHOGA und NGG verhandeln neu. Ob die alte Allgemeinverbindlichkeit für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft nachwirkt, ist nach unserer Recherche offen. Wenn du dort ein Restaurant führst, lass dich deshalb aktuell beraten.

Tarif-Einstieg vs. Mindestlohn in der Gastronomie nach Bundesland

Die folgende Tabelle zeigt nur den Einstieg. Stand ist der 15. Oktober 2026. Tarifrunden laufen, prüfe den Stand also vor jeder Entscheidung.

Bundesland Status Untere Lohngruppe Nächste Stufe
NRW gültig bis Mitte 2028 14,40 € (bis 09/2026) +2,2 % seit 1.10.2026, +2,6 % ab 1.1.2027, +2,2 % ab 1.1.2028
Baden-Württemberg gültig bis 31.03.2028 14,10 € bzw. 14,70 € (ab 04/2026) 14,80 € bzw. 15,40 € ab 01/2027
Mecklenburg-Vorpommern gültig bis 31.03.2027 14,40 € (2026) offen, ab 01/2027 mindestens 14,60 € Mindestlohn
Bayern in Verhandlung offen offen
Schleswig-Holstein in Verhandlung 2.530 € pro Monat (ab 05/2025) offen

Quellen sind die Landesverbände, etwa der DEHOGA NRW zum Tarifabschluss, der DEHOGA Baden-Württemberg zum Tarifvertrag und der DEHOGA MV zum Tarifabschluss.

In NRW und MV liegt die unterste Gruppe 2026 bei Mindestlohn plus 0,50 €, also bei 14,40 €. In NRW regelt das eine Abstandsklausel im Tarifregister. Der Tabellenwert dort beträgt 13,32 €. Mit +2,2 % wären das 13,61 €, also weniger als 14,40 €. Gilt die Klausel weiter, bleibt es vorerst bei 14,40 €. Den genauen neuen Wert nennt der DEHOGA NRW nicht. Für Bayern und Schleswig-Holstein gibt es nach unserer Recherche noch kein Ergebnis (Stand 15.10.2026). Details zu allen Ländern folgen in einem eigenen Artikel zum Tarifvertrag in der Gastronomie.

Was zählt in der Gastronomie zum Mindestlohn und was nicht?

Nicht jede Zahlung zählt in der Gastronomie beim Mindestlohn mit. Das ist wichtig, denn bei einer Kontrolle prüft der Zoll genau diesen Punkt. Die Regeln im Überblick:

Lohnbestandteil Zählt zum Mindestlohn?
Sonn- und Feiertagszuschläge ja (BAG, 5 AZR 431/16)
Überstundenzuschläge ja, laut Zoll
Nachtzuschlag nein, laut Zoll
Trinkgeld nein (§ 107 Abs. 3 GewO)
Kost und Logis laut Zoll nur bei Saisonarbeitskräften, bis zur Pfändungsgrenze

Die Angaben „laut Zoll“ stammen von der Zoll-Seite zu Zulagen und Zuschlägen. Ältere Fachquellen sehen Überstundenzuschläge teils anders. Der Zoll prüft aber nach seiner eigenen Linie.

Zu Kost und Logis: § 107 Abs. 2 GewO begrenzt Sachbezüge für alle Beschäftigten auf den pfändbaren Teil des Lohns. Auf den Mindestlohn rechnet der Zoll Verpflegung und Unterkunft aber nur bei Saisonarbeitskräften an. Das muss im Arbeitsvertrag stehen.

Beim Trinkgeld gilt außerdem: Laut Gesetz zahlt der Gast es deinem Mitarbeiter, nicht dir. Es steht also grundsätzlich deinem Team zu, auch bei Kartenzahlung. Gib es deshalb weiter und verrechne es nicht mit dem Lohn.

Überstunden: Jede Stunde zählt

Für jede gearbeitete Stunde schuldest du mindestens den Mindestlohn, auch für Überstunden. Zahlst du ein festes Monatsgehalt, prüfe daher: Liegt der Schnitt bei vielen Überstunden noch über 13,90 € (2026) bzw. 14,60 € (2027)?

Eine Ausnahme bietet das Arbeitszeitkonto nach § 2 Abs. 2 MiLoG. Es muss schriftlich vereinbart sein. Pro Monat darfst du höchstens 50 % der vereinbarten Arbeitszeit dort einstellen. Spätestens nach zwölf Monaten musst du die Stunden mit Freizeit oder Geld ausgleichen.

Zuschläge: Was gesetzlich Pflicht ist

Für Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es keine gesetzliche Zuschlagspflicht. Das Gesetz verlangt nur einen Ersatzruhetag (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Eine Pflicht zum Zuschlag entsteht erst durch Tarif, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung.

Bei Nachtarbeit ist das anders, allerdings nur für sogenannte Nachtarbeitnehmer. Das sind Beschäftigte, die in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leisten. Nachtarbeit heißt laut § 2 ArbZG: mehr als 2 Stunden zwischen 23 und 6 Uhr. Eine Schicht bis 0:30 Uhr zählt also noch nicht. Gilt kein Tarifvertrag, schuldest du ihnen einen angemessenen Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG, also Zuschlag oder bezahlte freie Tage. Die Rechtsprechung sieht in der Regel 25 % als angemessen an, bei Dauernachtarbeit 30 % (BAG, 10 AZR 423/14). Gelegentliche Spätschichten lösen diesen Anspruch nicht aus. Die steuerfreien Grenzen für Zuschläge regelt § 3b EStG. Mehr zu den Zuschlägen in der Gastronomie folgt in einem eigenen Artikel.

Zoll-Kontrolle: Welche Pflichten hast du als Gastronom?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft auch den Mindestlohn in der Gastronomie. Das Hauptzollamt Heilbronn etwa führte 2025 laut Jahresbilanz des Zolls 401 Arbeitgeberprüfungen durch (alle Branchen). Im September 2025 lag eine Schwerpunktprüfung auf Gastronomie und Hotellerie. Insgesamt leitete das Amt 1.116 Bußgeldverfahren ein (alle Branchen und Verstöße).

Diese Pflichten solltest du kennen:

  • Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer jeder Schicht musst du spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag festhalten. Die Aufzeichnungen bewahrst du zwei Jahre auf (§ 17 MiLoG).
  • Sofortmeldung: Neue Mitarbeitende meldest du spätestens bei Arbeitsbeginn an (§ 28a Abs. 4 SGB IV).
  • Ausweis mitführen: Im Gastgewerbe müssen deine Beschäftigten einen Ausweis bei sich haben (§ 2a SchwarzArbG).

Die Bußgelder sind hoch. Laut § 21 MiLoG drohen bei fehlenden Aufzeichnungen bis zu 50.000 €. Zahlst du den Mindestlohn nicht, sind es bis zu 500.000 €. Häufige Fehler sind pauschal abgezogene Pausen und Minijobber, die nach einer Lohnerhöhung zu viele Stunden arbeiten.

Ruhezeit: Die 10-Stunden-Ausnahme

Zwischen zwei Schichten braucht jede Kraft grundsätzlich 11 Stunden Ruhe. Im Gastgewerbe darfst du sie auf 10 Stunden verkürzen (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Allerdings musst du das innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen ausgleichen. Dafür verlängerst du eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden. Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes (BT-Drs. 21/7700). Einen Kabinettsbeschluss gibt es nach unserer Recherche noch nicht (Stand 15.10.2026).

Mindestlohn rauf, Mehrwertsteuer runter: Was bleibt der Gastronomie unterm Strich?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt auf Speisen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Das regelt das Steueränderungsgesetz 2025, verkündet am 23.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363). Für Getränke bleibt es bei 19 %. Diese Entlastung ist also seit Januar 2026 eingepreist. Für 2027 kommt keine weitere Senkung dazu.

Gleichzeitig steht die Branche unter Druck. Laut DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 lag der reale Umsatz 2025 noch 14,8 % unter dem Wert von 2019. Die Arbeitskosten stiegen von Ende 2019 bis Ende 2025 um 39,6 %. Zudem gab es von Januar bis November 2025 2.314 Insolvenzanträge im Gastgewerbe, ein Plus von 25,8 %.

Ein Rechenbeispiel

Nimm das Team mit 8 Personen von oben. Die Erhöhung kostet dich dort rund 11.100 € im Jahr. Angenommen, du machst 400.000 € Netto-Umsatz mit Speisen. Dann musst du deine Speisepreise um knapp 2,8 % anheben, um die Mehrkosten aufzufangen. Ein Gericht für 18,90 € kostet danach etwa 19,40 €.

Das ist keine Steuerberatung, sondern eine Einordnung. Der wichtigste Hebel bleibt deshalb deine Speisekarte. Kalkulierst du jedes Gericht mit den echten Personalkosten pro Stunde, siehst du sofort, wo die Marge kippt.

4 Hebel, wenn die Personalkosten steigen

Die Erhöhung beim Mindestlohn kommt für die ganze Gastronomie. Du kannst aber steuern, wie stark sie dich trifft. Diese vier Hebel helfen dir dabei:

  1. Schichtplanung nach Umsatzkurve: Plane Personal nach deinen echten Stoßzeiten. Jede Stunde Leerlauf kostet dich 2027 mindestens 18 € bei einer Vollzeitkraft.
  2. Speisekarte und Preise kalkulieren: Rechne jedes Gericht mit den Vollkosten pro produktiver Stunde, nicht mit dem Bruttolohn.
  3. Mix aus Vollzeit, Teilzeit und Minijob prüfen: Rechne die neuen Minijob-Abgaben 2027 ein. Für manche Aushilfe lohnt sich jetzt eine Teilzeitstelle.
  4. Fixkosten von variablen Kosten trennen: Halte keine feste Stelle für Spitzen vor. Decke Ausfälle, Saison und Events flexibel ab.

Gerade der vierte Hebel wird oft unterschätzt. Eine feste Stelle kostet dich jeden Monat, ob viel los ist oder nicht. Der Personalmangel in der Gastronomie macht es außerdem schwer, kurzfristig gute Leute zu finden.

Wann ein selbständiger Koch die richtige Lösung ist, und wann nicht

Ehrlich gesagt: Pro Stunde ist ein selbständiger Koch teurer als eine angestellte Kraft. Selbständige Köche auf GourMeet verlangen meist 20 bis 40 € pro Stunde, dazu kommt für dich die Servicepauschale. Der Vorteil liegt woanders: Du zahlst nur die Stunden, die du wirklich brauchst. Das passt etwa bei einem Krankheitsausfall, in der Saison oder bei einem Event.

Ein selbständiger Koch ist dagegen kein Weg, um Mindestlohn oder Zuschläge zu sparen. Besetzt du dieselbe Stelle dauerhaft mit einem Selbständigen, droht Scheinselbständigkeit. Typische Anzeichen sind Weisungen wie bei Angestellten, die feste Eingliederung in deine Brigade und kein eigenes unternehmerisches Risiko. Im Zweifel klärt die Deutsche Rentenversicherung den Status im Statusfeststellungsverfahren.

Für längere, planbare Einsätze kann auch Zeitarbeit für dein Restaurant passen. Suchst du eine feste Besetzung, hilft dir unser Vergleich zur Personalvermittlung für Köche.

Und als Koch oder Servicekraft?

Du bist hier als Beschäftigter gelandet? Dann gilt für dich: Der Mindestlohn ist die Untergrenze, und viele Tarifverträge liegen darüber. Was du nach Tarif bekommst, zeigt unser Artikel zum Koch-Stundenlohn nach Tarif. Außerdem rechnen wir dir vor, was netto bleibt.

Fazit Mindestlohn Gastronomie: So planst du 2027 richtig

Der Mindestlohn in der Gastronomie steigt 2027 auf 14,60 €, und darunter darfst du keine Stunde bezahlen. Die echten Kosten liegen allerdings deutlich höher. Eine Vollzeitkraft zum Mindestlohn kostet dich 2026 rund 21 bis 22 € pro produktiver Stunde, 2027 rund 22 bis 23 €. Bei Minijobs ist der Sprung noch größer: plus 8,6 % nach geltendem Recht, plus 11 %, falls die höhere Pauschsteuer kommt.

Deshalb solltest du drei Dinge jetzt erledigen. Erstens: Prüfe, ob ein Tarifvertrag für dich gilt. Zweitens: Rechne deine Minijob-Verträge und Schichtpläne für 2027 neu. Drittens: Kalkuliere deine Speisekarte mit den Vollkosten. Für Spitzen musst du außerdem keine feste Stelle vorhalten. Auf GourMeet findest du selbständige Köche für genau die Stunden, die du brauchst.

Dir fehlt ein Koch für Ausfall, Saison oder Event? Dann finde Köche für dein Restaurant und zahle nur, wenn du sie wirklich brauchst.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen zu deinem konkreten Fall wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder deine zuständige IHK/Handwerkskammer. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

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